Nachteilsausgleich und Notenschutz bei LRS und Rechenschwäche
Schüler und Schülerinnen mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf schulischen Nachteilsausgleich und Notenschutz (z.B. Nichtbewertung von Rechtschreibleistungen). Ein Nachteilsausgleich für Kinder und Jugendliche mit Teilleistungsschwächen soll ein gemeinsames Lernen über die gesamte Schullaufbahn und eine faire Leistungsbeurteilung erleichtern und entspricht somit dem Grundsatz der schulischen Inklusion. Lesen […]
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