Wichtiger Hinweis:Bitte wenden Sie sich mit Fragen zur Auslegung der Erlasse an die jeweilige Schulbehörde. Vielen Dank.
Richtlinien zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/oder Rechtschreibens
Siehe: Richtlinien vom 15. November 2009