Online-Fachkundeprüfung: „Diagnostik von LRS/Legasthenie“

Zertifikat mit Internet-Prüfsiegel für LRS-Fachleute in Praxen, Schulen und anderen Einrichtungen

Mit der Online-Fachkundeprüfung "Diagnostik von LRS/Legasthenie“ weisen Sie für die Diagnostik von Lese-Rechtschreibschwäche erforderliche Qualifikationen nach. Eltern, Arbeit- und Auftraggeber können sich von der Echtheit des nummerierten Zertifikats unter www.iflw.de/zertifikat überzeugen. Laden Sie sich die Informationsbroschüre herunter.

Termine

Ort Beginn Veranstaltungsnummer
beliebig, da Online-Prüfung jederzeit DLRS-557-PR

Zielgruppe

Sie sind beruflich mit Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) befasst, arbeiten mit lese-rechtschreibschwachen Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen und möchten Ihre Befähigung zur Diagnostik von Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) mit einer Prüfung und einem Zertifikat belegen.

Wenn Sie fundierte Kenntnisse für die Förderung bzw. Therapie von lese-rechtschreibschwachen Kindern und Jugendlichen glaubhaft nachweisen möchten, empfehlen wir Ihnen die Fachkundeprüfung "LRS-Therapeut/in (IFLW)".

Vorteile der Online-Fachkundeprüfung

Mit dem IFLW-Zertifikat und unserem Prüfsiegel belegen Sie die Überprüfung und damit den Erwerb erforderlichen Fachwissens für die Diagnostik von Lese-Rechtschreibschwäche und das Erkennen eines entsprechenden Förderbedarfs. Das IFLW garantiert somit Ihre fachliche Qualifikation. Dies ist für die Zusammenarbeit mit Eltern, Arbeitgebern und möglichen Kostenträgern einer LRS- oder Lerntherapie (z.B. dem Jugendamt auf Grundlage des § 35a SGB - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) von Vorteil. Engagierte Fachleute grenzen sich damit von geringer qualifizierten Mitbewerbern ab.

Ein Studiennachweis oder eine Teilnahmebescheinigung bestätigen hingegen die Teilnahme an einer Fortbildung oder einem Fernlehrgang, ohne dass ein Leistungsnachweis erbracht werden musste.

Wann und wo wird geprüft?

Sie können sich jederzeit zur Online-Fachkundeprüfung anmelden. Prüfungstermine oder Anmeldefristen gibt es nicht. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und die Rechnung über die Prüfungsgebühr. Ist diese eingegangen, erfolgt die Freischaltung zu unserem Online-Studienzentrum. Dann können Sie die Fachkundeprüfung innerhalb von 15 Tagen an einem beliebigen Ort über das Internet ablegen. Da es sich um eine Einzelprüfung handelt, kann nicht zu zweit oder als Gruppe teilgenommen werden.

Was wird geprüft?

Die Fachkundeprüfung umfasst 42 innerhalb von 60 Minuten zu beantwortende Multiple-Choice-Fragen aus den Bereichen

  • Wer darf Lese-Rechtschreibschwäche/LRS/Legasthenie diagnostizieren?
  • Wofür ist die Diagnose erforderlich?
  • Welche Nachteile kann die Diagnose haben?
  • Warum muss bei der Diagnostik zwischen der Lese-Rechtschreibschwäche und der Lese-Rechtschreibstörung unterschieden werden?
  • Wie sieht eine idealtypische Diagnostik von Lese-Rechtschreibschwäche aus?
  • Rechtschreibtests (primär HSP - Hamburger-Schreib-Probe)
  • Lesetests (primär ELFE II)
  • Ist ein Intelligenztest bei der Diagnostik von LRS immer erforderlich? Wer darf ihn durchführen?

Zu jeder Frage gibt es drei Antwortmöglichkeiten. Hier ein Beispiel:

Kann es sinnvoll sein, zusätzlich Testverfahren für eine niedrigere Klassenstufe anzuwenden?

  1. Das kann bei sehr schwachen Leistungen sinnvoll sein, um herauszufinden, welchen Leistungsstand das Kind schon erreicht hat.
  2. Es dürfen grundsätzlich nur Testverfahren angewendet werden, die mit der Klassenstufe des Kindes korrespondieren.
  3. Zu dieser Frage gibt es noch keine Erfahrungswerte. Sie kann daher von niemandem beantwortet werden.

Zum Bestehen der Prüfung müssen 36 der 42 Multiple-Choice-Fragen innerhalb von 60 Minuten korrekt beantwortet werden. Zu jeder Frage gibt es nur eine zutreffende Antwort. Bei Nichtbestehen ist eine einmalige Wiederholung der Prüfung ohne Mehrkosten zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt möglich.

Wie bereiten Sie sich auf die Online-Fachkundeprüfung vor?

Zur Vorbereitung auf diese Prüfung empfehlen wir die Bücher „Lese-Rechtschreibschwäche und Legasthenie: Grundlagen, Diagnostik, Förderung“ von Gerheid Scheerer-Neumann, „Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten: vorbeugen und überwinden“ von Norbert Sommer-Stumpenhorst sowie die Testverfahren HSP - Hamburger-Schreib-Probe und ELFE II.

Welche Qualifikationsnachweise erhalten Sie?

Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie als digitale Qualifikationsnachweise das unbefristet gültige repräsentative Zertifikat, einen Fachkundenachweis sowie das verifizierbare IFLW-Prüfsiegel für Ihre Internetseite und Ihre Werbematerialien.

Wie funktioniert das Zertifikat?

Das Zertifikat stellt als Qualifikationsnachweis sicher, dass Sie über fundierte Kenntnisse der Diagnostik von Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) und einen einwandfreien Leumund verfügen. Es schafft damit Vertrauen und Sicherheit bei Eltern sowie Arbeitgebern. Jedes Zertifikat enthält eine einmalig vergebene Prüfnummer, mit der die Authentizität und Gültigkeit des Zertifikats durch Dritte auf www.iflw.de/zertifikat oder durch Anklicken des IFLW-Prüfsiegels überprüft werden kann. Probieren Sie es gleich aus: Geben Sie auf www.iflw.de/zertifikat als Namen "Mustermann" und als Prüfnummer DLRS-557-PR-999999 ein.

Wie verwenden Sie das IFLW-Prüfsiegel?

Wenn Sie die Bezeichnung "Diagnostik von LRS/Legasthenie" auf Ihrem eigenen Internetangebot ("Domain" oder "Internetseite") führen möchten, dürfen Sie dazu eine einzige Kopie des von uns nach Bestehen der Prüfung gelieferten elektronischen IFLW-Prüfsiegels auf Ihrer bei der Prüfungsanmeldung angegebenen Domain ausschließlich zum Qualifikationsnachweis ohne jede Änderung und nur wie folgt verwenden:

Prüfsiegel Diagnostik von LRS/Legasthenie
Diagnostik von LRS/Legasthenie
www.iflw.de - Prüfnummer DLRS-557-PR-999999

Der Hyperlink-Text "DLRS-557-PR-999999" ist durch Ihre persönliche Prüfnummer zu ersetzen. Das Prüfsiegel und Ihre Prüfnummer sind als Hyperlink zu gestalten, der eine Suche in der Datenbank der IFLW GmbH und anschließende Anzeige der in Ihrem Qualifikationsnachweis genannten Daten sowie des Gültigkeitsstatus bewirkt. Der Text "www.iflw.de" ist wie im Beispiel gezeigt als Hyperlink auf das Internetangebot der IFLW GmbH unter https://www.iflw.de zu gestalten. Zusätzlich können Sie eine einzige Kopie des Prüfsiegels in der oben gezeigten Form, also nur zusammen mit dem Text "Diagnostik von LRS/Legasthenie", "www.iflw.de" und Ihrer persönlichen Prüfnummer in Ihrem eigenen gedruckten Werbematerial (z.B. Flyer, Infobroschüren) verwenden.

Ihre im Prüfsiegel hinterlegten Daten können bei Bedarf nach schriftlicher Mitteilung jederzeit geändert werden.

Vorteile des IFLW-Prüfsiegels

Unsere Absolventinnen und Absolventen nutzen das IFLW-Prüfsiegel auf ihrer Webseite als Qualifikationsnachweis. Ein Klick auf das IFLW-Prüfsiegel führt Interessierte auf das auf ihren Namen ausgestellte Online-Zertifikat und erzeugt zusätzliches Vertrauen in ihre fachlichen Leistungen.

Das Prüfsiegel dient als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Eltern und Arbeitgeber und bietet Ihnen fünf Vorteile:

  1. Sie machen Ihre Kompetenz und Seriosität für jeden sichtbar.
  2. Sie belegen Ihre gute Ausbildung und Ihr Engagement.
  3. Sie heben sich von Ihren Mitbewerbern ab.
  4. Sie sichern sich einen Wettbewerbsvorsprung.
  5. Sie steigern Ihre Nachfrage und damit Ihre Bekanntheit.

Sehen Sie in diesem kurzen Erklär-Video, welche Vorteile Sie und Ihre Kunden vom IFLW-Prüfsiegel haben:

Perspektiven

Absolventinnen und Absolventen dieser Fachkundeprüfung können je nach Grundausbildung u.a. in diesen Bereichen arbeiten:

  • im Schuldienst, z.B. als Lehrer/in, Beratungslehrer/in oder Schulpsychologin/Schulpsychologe
  • als Mitarbeiter/in eines Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) oder einer Erziehungsberatungsstelle
  • als angestellte/r oder selbstständige/r Lerntherapeut/in
  • als Mitarbeiter/in einer Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie, in der LRS-Diagnostik durchgeführt wird
  • als Logopädin/Logopäde oder Ergotherapeut/in, die/der testen möchte, ob zusätzlich eine Lese-Rechtschreibschwäche vorliegt.

Häufig gestellte Fragen

1. Gibt es bei der Anmeldung zur Online-Fachkundeprüfung eine Frist?

Nein. Eine Anmeldung zur Fachkundeprüfung ist jederzeit möglich.

2. Bin ich als Absolvent/in des IFLW zum Erwerb von Testverfahren berechtigt?

Als Absolvent/in des IFLW sind Sie berechtigt, bei der Testzentrale pädagogische Testverfahren zu erwerben. Fügen Sie Ihre IFLW-Abschlussunterlagen Ihrer ersten Bestellung bei. Sie werden als Bezugsberechtigung anerkannt.

3. Kann ich die Prüfungsgebühr in Teilbeträgen zahlen?

Die Zahlung der Prüfungsgebühr ist nur als Gesamtbetrag vorab möglich.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt einmalig 195 Euro (umsatzsteuerfrei), zahlbar als Gesamtbetrag vorab. In der Prüfungsgebühr enthalten sind:

  • Online-Prüfung
  • Fachkundenachweis (PDF)
  • repräsentatives Zertifikat (PDF)
  • elektronische Version des IFLW-Prüfsiegels für Ihre Internetseite
  • Dateiversion des IFLW-Prüfsiegels im EPS- und PNG-Dateiformat für Ihre gedruckten Werbematerialien

Schulungsunterlagen zur Prüfungsvorbereitung sind nicht enthalten.

Technische Voraussetzungen und PC-Kenntnisse

Sie benötigen Zugang zu einem PC oder Mobilgerät mit Internetanschluss sowie ein E-Mail-Konto. Grundkenntnisse im Umgang mit E-Mail, Online-Foren und dem Herunterladen von Programmen wie dem Adobe Reader werden vorausgesetzt. Probieren Sie unser benutzerfreundliches Online-Studienzentrum aus.

Anmeldung

Bitte füllen Sie die Prüfungsanmeldung (PDF) aus und legen Sie der Anmeldung die eigenhändig unterschriebene und datierte Leumundserklärung (PDF) bei. Sie erhalten dann die Einladung zur Prüfung und die Rechnung über die Prüfungsgebühr per E-Mail. Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen Ihre persönlichen Zugangsdaten zu unserem Online-Studienzentrum per E-Mail zu.

Auf Wunsch erscheint bei der Online-Abfrage eines Zertifikats der akademische Titel bzw. die Bezeichnung einer staatlich anerkannten Berufsausbildung. Wenn Sie dies wünschen, legen Sie bitte eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Urkunde bzw. Ihres Zeugnisses bei. Amtliche Beglaubigungen erhalten Sie entweder bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder der ausstellenden Institution.